Leistungen
Die Chemie muss stimmen
Fritz Bedachungen verhindert mit dem optimalen Wärmeschutz, dass Wärme durch eine gute Leitfähigkeit der Baustoffe, entweichen kann. Gleichzeitig wird, über die richtige Wahl der Bauteile und Materialien, der Widerstand gegen Wärmedurchlass erhöht damit die Wärme nicht so einfach entweichen kann.
Dies wird durch den richtigen Einsatz von Wärmedämmstoffen (= schlechte Wärmeleitfähigkeit) und eine entsprechende Schichtdicke der Bauteile erreicht.
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Nachfolgend finden Sie Informationen zum Thema Bauphysik, Energieeinsparverordnung (EnEV) und staatliche Fördermöglichkeiten für Ihren Dachausbau.
Wärmeschutz
- im Sommer
- im Winter
Wärmeschutz trägt dazu bei, das Wohlbefinden der Menschen in einem Gebäude zu jeder Jahreszeit zu sichern, gleichzeitig aber auch wertvolle Energie einzusparen und so die Umwelt aber auch Ihren Geldbeutel zu schonen.
Außerdem sollen Spannungen, die durch Wärme und Kälte verursacht werden und zu erheblichen Bauschäden führen können, vermieden werden.
Schallschutz
- Luftschall
- Körperschall
- Trittschall
Schallschutz hat zum Ziel, den Menschen vor Lärmbelästigung zu schützen. Diese entstehen durch Verkehr, bei dichter Bebauung oder durch leistungsstarke Fernseh- und Musikgeräte.
Eine dauerhafte Lärmbelastung kann ernsthafte gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Feuchtigkeitsschutz
- Tauwasser
- Bodenfeuchte
- Regen
Feuchtigkeitsschutz versucht, Wasser in Form von Regen und Bodenfeuchte vom Gebäude fern zu halten.
Außerdem sollen die einzelnen Bauteile vom Aufbau so gestaltet sein, dass sich weder an ihren Oberflächen noch im Innern Tauwasser ansammeln kann und es so zu einer Durchfeuchtung kommt.
Brandschutz
- vorbeugend
- abwehrend
Brandschutz verfolgt das Ziel, ein Feuer erst gar nicht aufkommen zu lassen (=vorbeugender Brandschutz).
Kommt es doch zu einem Brand, so soll der Schaden möglichst eingegrenzt werden (= abwehrender Brandschutz).
DIE ENERGIEEINSPARVERORDNUNG
(EnEV)
Um durch Energieeinsparung im Wohnbereich den CO2-Ausstoß zu reduzieren, wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) erlassen. Jedes neu gebaute Haus muss dieser Anforderung entsprechen.
Dazu wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes durch das Energiebilanzverfahren festgestellt. Dieser Bedarf muss kleiner sein als der zulässige Gesamtwert.
In der Regel wird diese Prozedur computerunterstützt von Ingenieurbüros ausgeführt.
Bei Umbauten jedoch kann ein Nachweis über die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfolgen, sodass auch vor Ort festgestellt werden kann, ob die gewählte Konstruktion den Anforderungen entspricht (Umbaunachweis).
In dieser Verordnung wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengelegt, sodass nun neben den baulichen Komponenten auch die anlagentechnischen Gegebenheiten eines Bauwerks berücksichtigt werden können.
ZIEL 1
Durch Heizenergieeinsparung soll der Kohlendioxid- (CO2-)Gehalt in der Luft gemindert und so die Umwelt geschützt werden, da CO2, für eine Reihe von Umweltproblemen wie Treibhauseffekt und Klimaveränderung verantwortlich gemacht wird.
Außerdem sollen wertvolle Rohstoffe wie Öl und Erdgas eingespart werden.
ZIEL 2
Ein angenehmes und behagliches Wohnen soll möglich sein. Zusätzlich werden durch Einhalten von Mindestwerten für Raumlufttemperaturen und relativer Luftfeuchte Schäden durch Tauwasserbildung vermieden.
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